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Mutterschutz nach einer Fehlgeburt: "Mir wurde damals gesagt: Da musst du durch"

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Bei einer Fehlgeburt nach der 13. Woche steht Betroffenen künftig Mutterschutz zu. Wie blicken Menschen, deren Schwangerschaft vorzeitig endete, auf die Neuregelung?

Seit dem 1. Juli gilt das neue Mutterschutzgesetz. Ende Januar wurde es im Bundestag beschlossen. Neu ist, dass nun auch Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche Anrecht auf Mutterschutz haben, und nicht wie bisher erst ab der 24. Woche.

In dieser Folge von Anruf an alle sprechen Frauen, die eine Fehlgeburt erlebt haben, über ihren Blick auf das Thema. "Ich war zwar körperlich so weit wie fit, aber ich war erfüllt von einer ganz tiefen Traurigkeit, die ich vorher noch nie so erlebt hatte", berichtet eine Frau, die vor vielen Jahren ein Kind während der Schwangerschaft verloren hat.

Die Betroffenen, die sich bei uns gemeldet haben, begrüßen diese Neuregelung. Viele von ihnen berichten, dass sie sich mehr Erholung nach ihrem Verlust gewünscht hätten. "Ich hatte eine Gynäkologin, die nicht der Meinung war, dass das ein belastendes Ereignis ist und nicht bereit war, mich krankzuschreiben", erzählt eine Frau, die sich via Sprachnachricht bei uns gemeldet hat.

Bisher waren Frauen, deren Schwangerschaft vor der 24. Woche endete, auf eine Krankschreibung von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin angewiesen. Eine Abhängigkeit, die viele der Menschen, die uns von ihren Fehlgeburten erzählt haben, als eine zusätzliche Belastung beschreiben. Verweigerte der Arzt ein solches Attest, waren Betroffene wiederum daran gebunden, ob ihr Arbeitgeber verständnisvoll reagierte.

Auch wenn sich die Situation nun in den Augen vieler deutlich verbessert hat, gibt es auch Kritik an der Neuregelung: Für die nominell meisten Fehlgeburten gilt sie nämlich nicht. Fast 80 Prozent geschehen vor der 13. Schwangerschaftswoche und sind somit vom neuen Gesetz nicht abgedeckt. Ein weiterer Kritikpunkt: Partner oder Partnerinnen haben auch nach der Gesetzesänderung keinen Anspruch auf eine Auszeit.

Für Anruf an alle sammeln wir Ihre Sprachnachrichten – und veröffentlichen sie in dieser Serie. Anruf an alle hören Sie auf zeit.de und überall, wo es Podcasts gibt.

Redaktion: Janis Dietz, Tülay Karakuş, Jana Bringmann, Mona Rouhandeh, Magdalena Inou Gesprochen von: Poliana Baumgarten Ton: Konrad Peschmann, The Sound Shack Technische Entwicklung und Design: Rose Tremlett, Leonie Wismeth und Niklas Krüger Logo: Lea Dohle Executive Producer: Constanze Kainz, Ole Pflüger und Mark Heywinkel

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Seit dem 1. Juli gilt das neue Mutterschutzgesetz. Ende Januar wurde es im Bundestag beschlossen. Neu ist, dass nun auch Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche Anrecht auf Mutterschutz haben, und nicht wie bisher erst ab der 24. Woche.

In dieser Folge von Anruf an alle sprechen Frauen, die eine Fehlgeburt erlebt haben, über ihren Blick auf das Thema. "Ich war zwar körperlich so weit wie fit, aber ich war erfüllt von einer ganz tiefen Traurigkeit, die ich vorher noch nie so erlebt hatte", berichtet eine Frau, die vor vielen Jahren ein Kind während der Schwangerschaft verloren hat.

Die Betroffenen, die sich bei uns gemeldet haben, begrüßen diese Neuregelung. Viele von ihnen berichten, dass sie sich mehr Erholung nach ihrem Verlust gewünscht hätten. "Ich hatte eine Gynäkologin, die nicht der Meinung war, dass das ein belastendes Ereignis ist und nicht bereit war, mich krankzuschreiben", erzählt eine Frau, die sich via Sprachnachricht bei uns gemeldet hat.

Bisher waren Frauen, deren Schwangerschaft vor der 24. Woche endete, auf eine Krankschreibung von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin angewiesen. Eine Abhängigkeit, die viele der Menschen, die uns von ihren Fehlgeburten erzählt haben, als eine zusätzliche Belastung beschreiben. Verweigerte der Arzt ein solches Attest, waren Betroffene wiederum daran gebunden, ob ihr Arbeitgeber verständnisvoll reagierte.

Auch wenn sich die Situation nun in den Augen vieler deutlich verbessert hat, gibt es auch Kritik an der Neuregelung: Für die nominell meisten Fehlgeburten gilt sie nämlich nicht. Fast 80 Prozent geschehen vor der 13. Schwangerschaftswoche und sind somit vom neuen Gesetz nicht abgedeckt. Ein weiterer Kritikpunkt: Partner oder Partnerinnen haben auch nach der Gesetzesänderung keinen Anspruch auf eine Auszeit.

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